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Speed Academy Frankfurt.
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Eine Partnerschaft mit Speed Academy Frankfurt bietet viele Vorteile für deinen Verein:
Ob als Stützpunkt- oder Camp-Partner, durch die Partnerschaft mit der Speed Academy Frankfurt generiert dein Verein wiederkehrende Einnahmen. Denn, 10% der Einnahmen aus den Stützpunkttrainings sowie 10€ pro Teilnehmer aus den Performance Camps geben wir als Dankeschön an unsere Partnervereine zurück.
Das innovative und leistungsorientierte Trainingskonzept der Speed Academy Frankfurt ist auf systematische Spielerentwicklung ausgerichtet. Durch die Partnerschaft…
Als Partner von Speed Academy Frankfurt hast du Gebietsschutz. Denn, in deiner Region kooperieren wir mit keinem anderen Verein!
Wir stellen deinem Verein eine kostenlose Marketing-Box zur Verfügung:
Wir haben eine eigene native App, die wir sowohl für die interne Kommunikation als auch für alle anderen Vorgänge nutzen:
Auf Wunsch richten wir für deinen Verein kostenlos ein Kommunikationskanal innerhalb der Speed Academy Frankfurt App ein. Die Vorteile sind:
Die Zusammenarbeit mit der Speed Academy Frankfurt verursacht keinerlei Kosten für deinen Verein! Der einzige Aufwand besteht darin, unsere Zusammenarbeit intern und extern zu kommunizieren.
Besonders interessiert sind wir an Partnerschaften in den Regionen Nürnberg, München, Stuttgart, Ruhrgebiet sowie Schweiz und Lichtenstein
Du könntest dir eine Partnerschaft mit Speed Academy Frankfurt vorstellen oder hättest gerne mehr Informationen? Dann freuen wir uns auf deine Kontaktaufnahme!
Speed Academy Frankfurt
Große Spillingsgasse 39
60385 Frankfurt
-- nachfolgend Anbieter –
(1) Die unter www.speedacademy-frankfurt.de und in der App (App Store & Google Play) angebotenen Leistungen des Anbieters im Rahmen der Planung und Durchführung von Fußball-Camps, Sport-Camps, Fördertraining, Einzeltraining (Personal Training) Gruppen- und Mannschaftstraining, Stützpunkttraining, Online-Training und sonstigen Sportveranstaltungen, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Verträge werden ausschließlich mit volljährigen Vertragspartnern geschlossen.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
(1) Die Website des Anbieters im Internet sowie die App stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Vertragsschluss dar. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website oder in der App gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab.
(2) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(3) Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 3 Werktagen durch Zusendung einer Anmeldebestätigung annehmen. Der Anbieter wird den Kunden über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.
Der Anbieter bietet auf dem Sportgelände seiner Kooperationspartner verschiedene Trainingsformen- und arten an. Die Teilnehmerkapazität ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Sportanlagen und verfügbaren Übungsleitern, begrenzt.
(1) Das Stützpunkttraining Das Stützpunkttraining findet wöchentlich statt. In den Schulferien des jeweiligen Bundeslandes findet kein Training statt. Es besteht die Möglichkeit einen Vertrag über eine Zwölfmonatige-Mitgliedschaft oder Sechsmonatige-Mitgliedschaft abzuschließen. Eine Zwölfmonatige-Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an 40 Trainingseinheiten innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum. Eine Sechsmonatige-Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an 20 Trainingseinheiten innerhalb von sechs Monaten ab Kaufdatum. Der Monatsbeitrag verringert sich nicht infolge etwaiger ferien- und / oder feiertagsbedingter Ausfälle. Die Nichtteilnahme am Stützpunkttraining gilt nicht als Vertragskündigung und befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung der Monatsbeiträge. Der Kauf einer 10er-Karte berechtigt den Kunden – innerhalb von einem Jahr nach Kaufdatum - an zehn (10) Trainingseinheiten teilzunehmen. Hat der Kunde vor Vertragsabschluss an einem kostenlosen Probetraining teilgenommen, verzichtet er auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht.
(2) Performance-Camps In den Schulferien bietet der Anbieter auf dem Gelände ihrer Kooperationspartner Ferien- und Fußball-Camps an. Diese Camps werden sowohl als Ganztagscamps mit Mittagessen als auch Halbtagscamp mit zahlungspflichtig buchbarem Mittagessen angeboten. Nach §312G Abs. 2 Nr. 10 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(3) Personal Training Beim Personal Training beträgt die Dauer einer Trainingseinheit 60 Minuten. Der Kunde wird persönlich von einem Trainer / Übungsleiter des Anbieters trainiert. Die Zeit und der Ort für die jeweilige Trainingseinheit werden vom Kunden und dem Vertreter des Anbieters gemeinsam festgelegt. Eine 10er-Karte ist ein Jahr ab Kaufdatum gültig. Eine Terminabsage muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin per E-mail an info@speedacademy-frankfurt.de erfolgen. Ansonsten gilt die Trainingsleistung durch den Anbieter als erbracht.
Die Mitgliedschaft kann durch das Mitglied oder durch die Speed Academy Frankfurt mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann durch den Kunden online im Kundenbereich, per E-Mail an info@speedacademy-frankfurt.de oder schriftlich gegenüber Speed Academy Frankfurt, Große Spillingsgasse 39, 60385 Frankfurt erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Laufzeit der entsprechenden Vertragsvereinbarung. Die Kündigungsfrist beträgt dann erneut für beide Seiten zwei (2) Monate zum jeweiligen Vertragsende.
(1) Ein anfallendes Entgelt ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an Speed Academy Frankfurt zu entrichten.
(2) Mit der Anmeldung, der Angabe der für das Bezahlverfahren notwendigen Informationen sowie der Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes erteilt der Nutzer dem Betreiber die Ermächtigung zum Einzug des entsprechenden Betrags.
(3) Ein kostenpflichtiger Dienst verlängert sich um den jeweils gebuchten Zeitraum (Abonnement) automatisch, soweit dieser nicht per E-Mail, Brief oder online im Online-Shop gekündigt wird.
(4) Das Abonnement wird zum folgenden Zeitpunkt eingezogen: Erstabbuchung binnen drei Tage nach Vertragsabschluss, Folgebeiträge jeweils im Abstand von einem Kalendermonat.
(5) Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden.
(6) Dem Besteller ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
(7) Sollte der Besteller ein Online-Zahlungsverfahren wählen, ermächtigt der Besteller den Anbieter dadurch, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.
(8) Sollte der Anbieter die Bezahlung per Vorkasse anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung, auf das Konto des Anbieters zu überweisen.
(9) Sollte der Anbieter die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser den Anbieter ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.
(10) Sollte der Anbieter die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, erteilt der Besteller dem Anbieter ein SEPA Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Besteller dafür die Kosten zu tragen.
(11) Sollte der Besteller mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.
(12) Das Recht zur Teilnahme an den Camps und den regelmäßigen Trainingseinheiten des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
Nach §312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Beim Stützpunkttraining mit regelmäßigen Trainingseinheiten verzichtet der Kunde sowohl bei Zwölfmonatsmitgliedschaften als auch bei Sechsmonatsmitgliedschaften auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn er vor Vertragsabschluss an einem kostenlosen Probetraining teilgenommen hat.
Ausschließlich für das Online-Training hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der
Speed Academy Frankfurt Z. Hd. Tutku Bagriyanik Große Spillingsgasse 39 60385 Frankfurt E-Mail: info@speedacademy-frankfurt.de
(1) Eine kostenfreie Stornierung vor Camp-Beginn ist nach Vertragsschluss (Bestätigung durch den Anbieter) nicht möglich. Bei nicht erfolgter Teilnahme am Camp fallen die vollen Kosten abzüglich ersparter Aufwendungen des Anbieters an.
(2) Im Krankheitsfall des Teilnehmers kann der Kunde vor Camp-Beginn in Schriftform vom Vertrag zurücktreten, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Trikots mit Beflockung, die Trinkflasche, die bestellten Mahlzeiten sowie die anteiligen Kosten für den Übungsleiter werden im Falle des Rücktrittes anteilig mit der Gutschrift verrechnet. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps wird das Teilnahmeentgelt nicht anteilig erstattet.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.
1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.
(2) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Camps zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
(3) Durch den Nicht-Einsatz von technischen Trainingsmitteln besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für den hiermit im Zusammenhang stehenden Ausfall.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Der Anbieter ist berechtigt, die benannten Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grunds wie Krankheit oder Unfall durch andere qualifizierte Trainer zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.
(1) Der Teilnehmer ist während des Kurses verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters Folge zu leisten und die Camp- und Trainingsregeln zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmern oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs des Camps zu befürchten, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
(2) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Teilnehmer ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom Erziehungsberechtigten abzuholen.
(1) Die Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und über eine zum Zeitpunkt des Lehrgangs aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.
(2) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien des Teilnehmers sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.
(3) Bei geringen Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs entstehen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern des Anbieters versorgt wird.
(4) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Speed Academy Frankfurt, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet diese zu übernehmen.
Das Mitglied oder bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, stimmt der unentgeltlichen Nutzung von Fotos und Videos, auf denen das Mitglied abgebildet ist zu. Das Mitglied verzichtet auf Honorarzahlungen in jeglicher Form und erhebt keinerlei Ansprüche. Die Namensnennung der abgelichteten Personen steht im Ermessen von Speed Academy Frankfurt. Das Mitglied / der Teilnehmer gestattet Speed Academy Frankfurt die Nutzung der Fotos für alle Medien (Print und Presseerzeugnissen sowie Internet und Film). Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung der Verwendung ist nicht vereinbart. Der Weiterverkauf oder eine Weitergabe der Bilder an Dritte ist nicht zulässig.
(1) Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften der Anbieter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für vom Teilnehmer zu verantwortenden Ausfall von Trainingsstunden. Der Anbieter übernimmt ebenso keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenständen bei der Durchführung der Trainingseinheiten.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.
Der Anbieter behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages.
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Frankfurt am Main zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.
(3) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
AGB Stand vom 12. September 2022
Tutku Bagriyanik
Speed Academy Frankfurt
Große Spillingsgasse 39
60385 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 1734285576
E-Mail:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE317758224
Name und Sitz des Versicherers:
Gothaer Versicherungsbank VVaG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Tutku Bagriyanik
Große Spillingsgasse 39
60385 Frankfurt
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: https://www.e-recht24.de
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WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
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Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
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Soweit mit Hilfe des hier beschriebenen Tools personenbezogene Daten auf unserer Website erfasst und an Facebook weitergeleitet werden, sind wir und die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Erfassung der Daten und deren Weitergabe an Facebook. Die nach der Weiterleitung erfolgende Verarbeitung durch Facebook ist nicht Teil der gemeinsamen Verantwortung. Die uns gemeinsam obliegenden Verpflichtungen wurden in einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung festgehalten. Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/controller_addendum . Laut dieser Vereinbarung sind wir für die Erteilung der Datenschutzinformationen beim Einsatz des Facebook-Tools und für die datenschutzrechtlich sichere Implementierung des Tools auf unserer Website verantwortlich. Für die Datensicherheit der Facebook-Produkte ist Facebook verantwortlich. Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen) hinsichtlich der bei Facebook verarbeiteten Daten können Sie direkt bei Facebook geltend machen. Wenn Sie die Betroffenenrechte bei uns geltend machen, sind wir verpflichtet, diese an Facebook weiterzuleiten.
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Wir bieten die Möglichkeit, den Zahlungsvorgang über den Zahlungsdienstleister Stripe, ℅ Legal Process, 510,Townsend St., San Francisco, CA 94103 (Stripe) abzuwickeln. Dies entspricht unserem berechtigten Interesse, eine effiziente und sichere Zahlungsmethode anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). In dem Zusammenhang geben wir folgende Daten an Stripe weiter, soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO).
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Stripe nimmt bei Datenverarbeitungstätigkeiten eine Doppelrolle als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter ein. Als Verantwortlicher verwendet Stripe Ihre übermittelten Daten zur Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen. Dies entspricht dem berechtigten Interesse Stripes (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und dient der Vertragsdurchführung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wir haben auf diesen Prozess keinen Einfluss.
Als Auftragsverarbeiter fungiert Stripe, um Transaktionen innerhalb der Zahlungsnetzwerke abschließen zu können. Im Rahmen des Auftragsverarbeitungsverhältnisses wird Stripe ausschließlich nach unserer Weisung tätig und wurde im Sinne des Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Stripe hat Compliance-Maßnahmen für internationale Datenübermittlungen umgesetzt. Diese gelten für alle weltweiten Aktivitäten, bei denen Stripe personenbezogene Daten von natürlichen Personen in der EU verarbeitet. Diese Maßnahmen basieren auf den EU-Standardvertragsklauseln (SCCs).
Weitere Informationen zu Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeiten gegenüber Stripe finden Sie unter: https://stripe.com/privacy-center/legal
Ihre Daten werden von uns bis zum Abschluss der Zahlungsabwicklung gespeichert. Dazu zählt auch der Zeitraum der für die Bearbeitung von Rückerstattungen, Forderungsmanagement und Betrugsprävention erforderlich ist.
Adresse: Stripe Payments Europe Limited 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Ireland Attention: Stripe Legal
Quelle: https://www.e-recht24.de
Das Stützpunkttraining ist vereinsunabhängig und für alle Spieler offen. Trainiert wird in alters- und leistungsgerechten Teams mit maximal 8-10 Spielern. Eine Trainingseinheit beträgt 90 Minuten. Die Teilnahme am Stützpunkttraining ist jederzeit möglich.
In den Schulferien bieten wir an verschiedenen Standorten unsere Performance Camps für Kinder und Jugendliche an. In den leistungsorientierten Performance Camps fokussieren wir uns insbesondere auf.
Besonders gut eignet sich das Performance Camp vor Saisonbeginn als Vorbereitung / Trainingslager oder in der Winterpause um die Leistungsfähigkeit in der fußballfreien Zeit zu erhalten und zu steigern.
Die Teilnahme an Performance Camps ist sowohl ganztags - mit Verpflegung - als auch halbtags - mit oder ohne Verpflegung - möglich. Ab acht Teilnehmern bieten wir eine Frühbetreuung von 8 - 10 Uhr (Campbeginn) an:
Halbtags:
10:00 - 13:00 Uhr
Ganztags:
10:00 - 16:00 Uhr
Frühbetreuung:
08:00 - 10:00 Uhr (optional, ab 8 Teilnehmern)
Wir beziehen unser Mittagessen von ausgewählten Restaurants und nicht von Catering Firmen. Die Mahlzeiten werden immer mit frischen Zutaten tagesaktuell zubereitet und geliefert. Die Teilnehmer können zwischen einer vegetarischen und einer Mahlzeit mit magerem Putenfleisch wählen. Zu jedem Mittagessen servieren wir zusätzlich Rohkost sowie frisches Obst.
Für die Teilnehmer von Halbtags-Camps besteht die Möglichkeit zusätzlich ein Mittagessen zu buchen. In diesem Fall verlängert sich die Abholzeit auf 14:00 Uhr.
Am letzten Camptag haben wir traditionell unseren Pizza & Capri Sonne-Tag. Hier sind die Eltern herzlich eingeladen mit ihren Kindern und dem Trainerteam gemeinsam Pizza zu essen, sich über Jugendfußball im allgemeinen und dem Leistungsstand ihrer Kinder im speziellen, auszutauschen.
Für ambitionierte Spieler bieten wir ein höchst individualisiertes Training in den Bereichen Athletik, Schnelligkeit, Kognition, Reaktion, visuelle Leistungsfähigkeit sowie fußballspezifisches Technik & Taktik an.
Das Personal Training ist ein auf die Bedürfnisse und Wünsche des Spielers maßgeschneidertes Training unter permanenter und persönlicher Betreuung.
Für die Trainingssteuerung setzen wir modernste Tracker-Technologie von Statsport (Apex) und Scosche ein, die auch im Profifußball verwendet werden. Vervollständigt wird das maßgeschneiderte Personal Training mit individuell erstellten Trainingsplänen und online Videos für zu Hause.
Das Personal Training dauert 60 Minuten und findet auf dem Sportgelände unserer Kooperationspartner statt.
Verbessere das Spiel deines Teams mit dem Spezialtraining der Speed Academy Frankfurt. Maßgeschneidert für dein Team.
Das Teamtraining kann sowohl als separate Trainingseinheit – zusätzlich zum Vereinstraining – als auch integriert in das Vereinstraining, stattfinden.
Das Teamtraining kann sowohl für die gesamte Saison als auch für die Hin- oder Rückrunde gebucht werden. Beim Teamtraining passen wir unser Training den Bedürfnissen deines Teams an und es findet eine enge Zusammenarbeit statt. Durch gezieltes positionsspezifisches Training erreichen wir eine hohe Effizienz und können gezielt Stärken stärken und Schwächen schwächen.
Die Speed Academy Frankfurt ist eine auf Schnelligkeit, Leistungsdiagnostik sowie Technik & Taktik im Sport spezialisierte Trainings Company. Mit unseren sportartspezifisch lizenzierten und speziell ausgebildeten Trainern bieten wir unter Einsatz von High Tech-Trainingsequipment und Gruppen von maximal 8 Spielern, Spezialtraining in den Bereichen:
Speed Academy Frankfurt betrachtet Schnelligkeit ganzheitlich - von der Wahrnehmung bis zum Abschluß der Aktion in der jeweiligen Sportart. Eine bestmögliche Leistungssteigerung wird durch Neuro-Athletiktraining, Sportvision und Kognition in Verbindung mit den neuesten trainingswissenschaftlichen Erkenntnissen erreicht. Unter Einsatz modernster Trainingstechnologie ist das Ziel sich in jedem dieser Bereiche zu verbesseren, eine hohe Handlungsschnelligkeit zu erreichen und einen Vorteil gegenüber dem Mitspieler herauszuholen.
Schnell auszuführende Bewegungen und die schnellen Tempowechsel sind nur ein Teil der erforderlichen Schnelligkeit. Allen physischen Aktivitäten sind mentale Aktivitäten vorgelagert, die erst den Reiz für die körperliche Aktivität geben. Somit ist die Geschwindigkeit, in der eine Spielsituation wahrgenommen, diese Informationen verarbeitet und die beste Entscheidung getroffen wird, von großer Bedeutung. Erst nach dem dieser Prozeß abgeschlossen ist, wird der Körper in Bewegung gesetzt um die Entscheidung auszuführen. Aus diesem Grund sind kognitive Trainingsmethoden sind fester Bestandteil des Gesamttrainings - ganz unabhängig ob zugleich Beweglichkeit, Kraft, Taktik oder Technik trainiert wird. Es wird sichergestellt, dass die Wahrnehmung, die Verarbeitung, die Antizipation und die Spielintelligenz gezielt gefordert und gefördert werden um eine hohe Handlungsschnelligkeit des Spielers zu erreichen.
Das Athletiktraining im Fußball unterscheidet sich wesentlich vom klassischen Athletiktraining. Als „Seriensprintsportart“ sind Agility, Beschleunigung, Abbremsen, Schnelligkeitsausdauer und kurze Sprintdistanzen in Kombination mit Wahrnehmung, Entscheidung und Reaktion essentielle Faktoren des Athletiktrainings im Fußball.
Unser dreidimensionales Athletiktraining basiert auf der Performance Pyramide und ist unterteilt in ein spezifisches und unspezifisches Athletiktraining. Um den komplizierten Erfordernissen im Fußball gerecht zu werden, beziehen wir Übungen aus allen drei Bewegungsebenen:
Beim Neuro-Athletiktraining konzentrieren wir uns auf die optimale intermuskuläre Koordination mit dem Ziel Bewegungen effizient auszuführen. Von allen bewegungssteuernden Systemen ist das visuelle System als Hauptinputgeber der Ranghöchste. Aus diesem Grund kommt Sportvision in unserem Neuro-Athletiktraining eine besondere Bedeutung zu. Durch Neuro-Athletik bewegst du dich effizienter und erreichst eine hohe Bewegungsqualität mit möglichst geringem Energieaufwand.